Anwalt für Sorgerecht Leipzig

Was ist das Sorgerecht?

Das Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht der Eltern, die elterliche Sorge über das gemeinsame Kind auszuüben. Dabei erstreckt sich die elterliche Sorge auf die Person des Kindes (Personensorge) und auf dessen Vermögen (Vermögenssorge).

Die Personensorge umfasst die Verantwortung für Nahrung, Kleidung, Kindergartenbesuch, Schul- und Berufsausbildung, Erziehung sowie Aufenthalt und Umgang des Kindes.

Bei der Vermögenssorge sind die Eltern verpflichtet, die finanziellen Interessen des Kindes zu wahren, sein Vermögen zu erhalten und falls möglich zu vermehren.

Wer hat das Sorgerecht?

Sind Eltern miteinander verheiratet, haben Sie automatisch per Gesetz die gemeinsame elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht nach der Geburt des Kindes erst einmal der Mutter das alleinige Sorgerecht zu.

Damit Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht erlangen, müssen sie

  • entweder eine Sorgeerklärung abgeben (Zustimmung der Mutter erforderlich)
  • miteinander die Ehe schließen oder
  • die elterliche Sorge vom Familiengericht gemeinsam übertragen bekommen.

Verweigert die Mutter die Sorgeerklärung bzw. wollen die Eltern des gemeinsamen Kindes nicht heiraten, muss der Vater einen Antrag beim Familiengericht stellen.

Nach Antragstellung überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge auf beide Eltern, wenn das Kindeswohl dem gemeinsamen Sorgerecht nicht widerspricht.

Die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge der Regelfall, es sei denn, die Mutter trägt im Sorgeverfahren Gründe vor, die der Übertragung entgegenstehen können.

Damit kann die gemeinsame elterliche Sorge auch gegen den Willen der Mutter begründet werden.

Sorgerecht bei Trennung oder Scheidung?

Auch bei einer Trennung oder Scheidung verbleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Das Sorgerecht ändert sich jedoch hinsichtlich des Umfanges, wenn die Eltern nicht mehr im gleichen Haushalt leben.

Über Angelegenheiten des täglichen Lebens, wie Kleidung, kleinere Arztbesuche sowie die Erledigung der Hausaufgaben, entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Lediglich in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist es erforderlich, dass sich die Eltern einig sind.

Wichtige Entscheidungen, die das Kind betreffen sind zum Beispiel:

  • der Besuch des Kindergartens
  • die Wahl der Schule oder etwa
  • ein Schul- oder Aufenthaltswechsel

Dazu benötigt der Elternteil, bei dem das Kind vorwiegend lebt, die Zustimmung des anderen. Entscheidungen die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, werden also gemeinsam getroffen, auch nach einer Scheidung.

Im Sorgerecht geht es um existentielle Fragen für den jeweiligen Elternteil. Daher sollten Sie Ihre Angelegenheit nur Spezialisten anvertrauen. Als Experten im Familienrecht können wir Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam die beste Strategie entwickeln. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin.